Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat eindeutig aufgezeigt, dass auch bei Seminaren eine Anwesenheitspflicht in der Regel nicht begründet werden kann. Schwarz-Gelb schiebt den Schwarzen Peter auf die Hochschulen ab, obwohl das genannte Urteil auch hier gezeigt hat, dass dezentrale Regelungen leicht zu rechtswidrigen Ergebnissen führen können.
Der Präsenzzwang wird vielen Studierenden große Probleme bereiten. Nicht alle können garantieren, immer im Seminar zu sitzen, beispielsweise weil sie auf einen Job angewiesen oder in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung tätig sind, weil sie Kinder oder Angehörige betreuen oder eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben. Eine Anwesenheitspflicht ist, bis auf eng begrenzte, bereits bestehende Ausnahmen, ein sinnloser Eingriff in das selbstbestimmte Studium.
Fachlich und persönlich bereichernde Seminare werden auch weiterhin besucht, denn auch Studierende wissen sehr gut, was ihnen hilft und was nicht. Auch die Hochschulen selbst profitieren nicht davon: Die Änderung führt dazu, dass an den Hochschulen mehr Bürokratie entsteht. Über jede einzelne Anwesenheitspflicht an jeder Hochschule muss künftig gerungen und entschieden werden.
Unser Gegenvorschlag lautet: Gute Lehre! Wir wollen für die Studierenden einen Anspruch auf gute Lehre festschreiben.