Die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen war ein wesentlicher Erfolg im Rahmen des rot-grünen Hochschulzukunftsgesetzes. Dass CDU und FDP nichts mit arbeitnehmerfreundlicher Arbeit anfangen können wird daran deutlich, dass sie nun den Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen und die Personalvertretung für studentische Hilfskräfte streichen wollen.

Angriff auf gute Beschäftigungsbedingungen!

Wir GRÜNE halten gute Arbeitsbedingungen nicht für unnötige Bürokratie, sondern für ein Recht aller Beschäftigten. Wir verlangen, dass ihre Interessen und Rechte gewahrt bleiben. Nur so können Hochschulen attraktive Arbeitgeber sein.

Schwarz-Gelb will die Regelung zum Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen streichen. Dies ist die rechtliche Grundlage für entsprechende Verträge an den Hochschulen. Die Verträge führen bisher dazu, dass die Zahl befristeter Arbeitsverträge der Mitarbeiter*innen und die Dauer der Befristungen reduziert werden, sie erleichtern Stellenwechsel zwischen Hochschulen, verhindern Einkommensverluste und sichern ansonsten nicht geregelte angemessene Entlohnungen, sie verpflichten jede Hochschule ein Gesundheitsmanagement einzuführen und vieles mehr.

Angriff auf gute Beschäftigungsbedingungen!

Die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen war ein wesentlicher Erfolg im Rahmen des rot-grünen Hochschulzukunftsgesetzes. Dass CDU und FDP nichts mit arbeitnehmerfreundlicher Arbeit anfangen können wird daran deutlich, dass sie nun den Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen und die Personalvertretung für studentische Hilfskräfte streichen wollen.

Wir GRÜNE halten gute Arbeitsbedingungen nicht für unnötige Bürokratie, sondern für ein Recht aller Beschäftigten. Wir verlangen, dass ihre Interessen und Rechte gewahrt bleiben. Nur so können Hochschulen attraktive Arbeitgeber sein.

Schwarz-Gelb will die Regelung zum Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen streichen. Dies ist die rechtliche Grundlage für entsprechende Verträge an den Hochschulen. Die Verträge führen bisher dazu, dass die Zahl befristeter Arbeitsverträge der Mitarbeiter*innen und die Dauer der Befristungen reduziert werden, sie erleichtern Stellenwechsel zwischen Hochschulen, verhindern Einkommensverluste und sichern ansonsten nicht geregelte angemessene Entlohnungen, sie verpflichten jede Hochschule ein Gesundheitsmanagement einzuführen und vieles mehr.

Bis auf die Professor*innen betrifft das alle Beschäftigtengruppen an den Hochschulen. Die wirre Begründung: die Regelung wäre nicht angewandt worden, stattdessen gäbe es einzelne Verträge an den Hochschulen und die würden fortgelten. Aber diese Verträge kamen nur zu Stande, weil es die Regelung im Hochschulgesetz gab. Es gibt faktisch so viele Verträge wie Hochschulen, alle sind aber gleichlautend. Das garantiert den Beschäftigten einheitlich bessere Arbeitsbedingungen. Nach der Abschaffung muss bloß eine Hochschulleitung ihren Vertrag einseitig kündigen und das gesamte Konstrukt fällt in sich zusammen. Die gesetzliche Regelung zu streichen, bedeutet die Arbeitnehmer*innen an den Hochschulen zu schwächen. Damit werden gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen optional. Es ist keine Lösung, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, den Verträgen eine rechtliche Grundlage zu verschaffen. Wenn die übergeordnete Regelung fehlt, bleibt die Zukunft der guten Beschäftigungsbedingungen ungewiss.

Die „Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“ soll zwar nicht abgeschafft werden, die vorgesehene Kann-Regelung sichert diese Personalvertretung jedoch nicht ab. Auch wird keine Ersatzregelung getroffen, sollte an einer Hochschule die Vertretung abgeschafft werden. Denn die Personalräte haben nicht die Vertretungsbefugnis für die studentischen Hilfskräfte. Hier ist die Landesregierung doppelt „konsequent“: Sowohl gegen Beschäftigtenrechte als auch gegen Studierendenrechte.